Rechtsanwaltskanzlei
Stefan Viernickel

Ihr Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht – engagiert, sozial, mit langjähriger Erfahrung

Spezialisiert auf Kündigungsschutzklagen

Wenn Ihre Existenz durch eine Kündigung bedroht ist oder Sie sich gegen ungerechte Entscheidungen von Behörden wehren müssen, brauchen Sie jemanden an Ihrer Seite, der nicht nur das Gesetz kennt, sondern auch Ihre Sorgen versteht.

Als Rechtsanwalt habe ich mich ganz bewusst auf das Arbeitsrecht und Sozialrecht spezialisiert, weil mir die sozialen Belange der Menschen am Herzen liegen. Ich setze mich mit klarer Kommunikation und Überzeugung dafür ein, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im individuellen Arbeitsrecht, insbesondere im Kündigungsschutzrecht und im Sozialrecht.

Kündigungen von Arbeitgebern und Bescheide von Behörden sind oft rechtswidrig, die Verfahren kompliziert und für die Betroffenen eine große Belastung. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche unter Berücksichtigung Ihrer schwierigen Situation mit persönlichem Einsatz durchzusetzen, weil für mich Recht auch Gerechtigkeit bedeutet.


  • Klarer Schwerpunkt: Kündigungsschutzklagen und Arbeitnehmerrechte
  • Individuelle Beratung, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht
  • Engagement auch in sozial schwierigen Lebenslagen
  • Persönlicher Einsatz statt bloßer Aktenbearbeitung
  • Direkter Kontakt per Telefon, E-Mail oder Post – unkompliziert und menschlich

Kosten? In vielen Fällen kein Problem.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel die Kosten eines Klageverfahrens im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht. Ich kümmere mich gern um die Deckungsanfrage und kläre alles Weitere für Sie.

Tätigkeitsbereiche

Arbeitsrecht

  • individuelles Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) – SGB II

  • Arbeitslosengeld II
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
  • Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Von den Regelleistungen nicht umfasste Bedarfe
  • Mehrbedarfe für werdende Mütter, allein Erziehende und erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Darlehen bei unabweisbarem Bedarf bzw. zu erwartenden Einnahmen
  • Sachleistungen
  • Berücksichtigung von Einkommen, einmaligen Einnahmen bzw. Vermögen
  • Leistungen bei Bedarfsgemeinschaften

Sozialhilfe - SGB XII

  • Bemessung des pauschalierten Regelsatzes
  • Darlehensgewährung bei einmaligem Bedarf und vorübergehender Notlage
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfszuschläge
  • Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfen für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Sonstige Hilfen

Arbeitsförderungsrecht - SGB III

  • Dauer und Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I
  • Anrechnung von Abfindungen und Nettoeinkommen auf das Arbeitslosengeld
  • Ruhenstatbestände
  • Verhängung von Sperrzeiten
  • Insolvenz- und Kurzarbeitergeld
  • Leistungen zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
  • Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme bzw. der Aufnahme eine selbständigen Tätigkeit
  • Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen

Schwerbehindertenrecht - SGB IX

  • Streitigkeiten wegen der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
  • Nachteilsausgleiche
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Persönliches Budget

Rentenversicherung - SGB VI

  • Rentenverfahren
  • Rentenarten
  • Erwerbsminderungungsrenten, sozialmedizinische Begutachtung
  • Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, Grenzen der Verweisbarkeit

Pflegeversicherung - SGB XI

  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Streitigkeiten bei der Feststellung der Pflegestufe
  • Pflegegeld

Krankenversicherung - SGB V

  • Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Medizinisch notwendige Behandlung
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Krankengeld
  • Alternative Behandlungsmethoden
  • Zuzahlung
  • Praxisgebühr

Unfallversicherung - SGB VII

  • Streitigkeiten mit Berufsgenossenschaften wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld
  • Pflegegeld
  • Medizinische Leistungen

Kinder- und Jugendhilfe - SGB VIII

  • Hilfen zur Erziehung
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Hilfe für junge Volljährige

Soziales Entschädingungsrecht

  • Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • Infektionsschutzgesetz (IFSG)
  • Häftlingshilfegesetz (HHG)
  • Zivildienstgesetz (ZDG)
  • Soldatenversorgungsgesetz (SVG)

Kosten

Sind Sie Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bzw. Sozialhilfe oder verfügen sonst nur über geringes Einkommen und Vermögen, dann können Sie sowohl Beratungshilfe als auch Prozesskostenhilfe beantragen.

Wenn Sie ein Rechtsanwalt beraten und für Sie mit der Behörde kommunizieren soll, können Sie beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Mit diesem Beratungsschein können Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen und sich beraten lassen. Dabei übernimmt der Staat für Sie fast die gesamten Kosten des Rechtsanwalts. Lediglich eine Gebühr von 15,00 € ist an den Rechtsanwalt zu zahlen.

Auch wenn Sie kein Geld haben, um gegen einen Bescheid gerichtlich vorzugehen, hilft Ihnen der Staat. Ihnen kann auf Antrag Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Der Staat übernimmt dann zunächst die Kosten für das Gerichtsverfahren und für den beauftragten Rechtsanwalt. Bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe können Sie sich von dem beauftragten Rechtsanwalt helfen lassen.

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